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Donnerstag 23 Feb 2012
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ATPL Voraussetzungen Drucken E-Mail

ATPL AUSBILDUNG MODUL

Vor Beginn der modularen ATPL Theorieausbildung:

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Jeweils gültige nach ICAO Annex 1 usgestellte PPL(A) oder nach JAR-FCL 1 ausgestellte CPL(A)

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Mindestalter bei Beginn der Ausbildung beträgt 17 Jahre (zur Erteilung der CPL(A) 18 Jahre, der ATPL(A) 21 Jahre)

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Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 1

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Die Erstuntersuchung muss durch ein vom Luftfahrtbundesamt anerkanntes flugmedizinisches Zentrum durchgeführt werden.

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Nachweis der Teilnahme an einem ERSTEN HILFE KURS

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Nachweis von ausreichenden Kenntnissen in Mathematik, Physik, der deutschen und englischen Sprache, die das Verstehen des theoretischen Unterrichtes und die Durchführung der Flugausbildung ermöglichen.

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Der Nachweis kann durch positiven Abschluss der Fächer im Abiturzeugnisses oder eines höherwertigen Bildungsabschlusses oder durch eine in unserem Auftrag durchgeführte Überprüfung erbracht werden.

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Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO.

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Dazu muss ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes  beantragt, eine Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit vorgelegt sowie eine schriftliche Erklärung, dass gegen Sie keine gerichtlichen Strafen ausgesprochen wurden bzw. keine Strafverfahren laufen, abgegeben werden.


Zusätzlich vor Beginn der Flugausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung:

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Englisch Test (language proficiency) mind. LEVEL 4

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Allgemeines Flugfunksprechzeugnis (kann im Rahmen derTheorieausbildung erworben werden)

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Besitz der Nachtflugqualifikation

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50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nach Erhalt der PPL(A)


Zusätzlich vor Beginn der Flugausbildung zum Erwerb der Berufspilotenlizenz:

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Nachweis der Teilnahme an einem Lehrgang für 1. Hilfe

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150 Flugstunden als Pilot, gültige Klassenberechtigung für das in der Prüfung verwendete Flugzeugmuster. In diesen 150 h muss ein 300NM (540 km) Flug enthalten sein, bei dem Sie an zwei verschiedenen Flugplätzen vollständig gelandet und abgerollt sind.
Vor Antrag auf die CPL-Lizenz sind 200 h Gesamtflugerfahrung nachzuweisen.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 07. Februar 2011 um 12:49 Uhr